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Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2015 – sofortiger Handlungsbedarf!
Prüfen Sie jetzt Ihre Arbeitsverträge und Subunternehmerverträge!
Ab 01.01.2015 tritt das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns MiLoG in Kraft.
Wer sich bereits mit dem Gesetzestext beschäftigt hat, weiß, dass hier noch viele Fragen zu klären sind. Unter anderem, welche Gehaltsbestandteile mit in die Berechnung des Mindestlohnes einfließen.
Mit dieser und anderen Fragen hat sich unser Kooperationspartner in seiner aktuellen INFO-Post 03/2014 beschäftigt.
Bei Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rechtsanwalt oder an die Kanzlei Raber und Coll.
Die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen und Auswirkungen besprechen wir gern bei einem Termin in unserem Haus.