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Längere Frist für die Steuererklärung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.05.2016
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert und soll in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am 11.05.2016 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ( 18/7457 ) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor 24 Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während sich die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.
Wichtigste Änderungen sind, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen sollen. Mit den Änderungsanträgen wurde aber die ursprünglich vorgesehene Höhe des Säumniszuschlags von 50 auf 25 Euro pro Monat verringert, und die Festsetzung des Versäumniszuschlags erfolgt nicht mehr in jedem Fall automatisch, wie das ursprünglich geplant war. Außerdem wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden. (…)
Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betrifft besonders Spendenquittungen. (…)
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 275/2016, Datev e.G.