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Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt
Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung.
Sie regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Zudem führt sie ein Europäisches Nachlasszeugnis ein.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu diesem Thema einen Informationsflyer herausgegeben, aus dem sich die weiteren Einzelheiten ergeben.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (PDF, 127 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Quelle: www.bmjv.de