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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2223 / 07 / 0015 :016 vom 28.06.2016
- einen vereinfachten Zuwendungsnachweis (Abschnitt III)
- Zulässigkeit von Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften (Abschnitt IV)
- Unterstützung durch Arbeitslohnspende und Beihilfe (Abschnitt II)
- Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen
(Abschnitt I) - Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen (Abschnitt VI)
- Weitere steuerliche Erleichterungen (Abschnitt VIII)
Diese Instrumentarien unterstützen die bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen und setzen ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
Quelle: BMF, Datev e.G.